Versicherung
Eine Versicherung abzuschliessen ist vor allem eines: eine Vertrauenssache. Als erfahrene Versicherungsprofis sind wir Ihr Spezialist im Firmenkunden- und Privatkundengeschäft. Basierend auf Ihrem individuellen Risikoprofil und mit Hilfe unseres Netzwerkes erarbeiten wir massgeschneiderte Versicherungslösungen zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie.
Soll ich meine Versicherungen auf mehrere Gesellschaften aufteilen und wie finde ich die richtige Gesellschaft?
- Es empfiehlt sich, mehrere Offerten bei verschieden Versicherungsgesellschaften einzuholen, um die Prämien und Deckungen zu vergleichen.
- BEgründen unterstützt Sie gerne dabei und nimmt Ihnen diesen Aufwand kostenlos ab.
Wie und wo kann ich Kosten sparen?
- Es gibt unzählige Möglichkeiten, wie Sie Ihre Versicherungskosten optimieren können. Sie können den Selbstbehalt erhöhen, Paketlösungen anstreben
- Flottenverträge für Fahrzeuge machen usw.
Kann ich bei einer Handänderung meine Versicherung wechseln?
- Wechselt der Gegenstand der Versicherung den Eigentümer, so geht der Versicherungsvertrag auf den neuen Eigentümer über. Der neue Eigentümer kann aber den Übergang des Vertrags bis spätestens 30 Tage nach der Handänderung ablehnen.
Darf ich meine Pensionskassengelder als Startkapital beziehen?
- Ja das Pensionskassengeld kann für den Start in die Selbständigkeit verwendet werden. Versicherte können aber nur dann die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn sie „eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehen“. Die AHV-Kasse muss bestätigen, dass eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Bei einer Gründung einer AG oder GmbH gilt der Firmeninhaber nicht als selbständigerwerbend sondern als unselbständigerwerbend. Das heisst im Umkehrschluss es ist nicht möglich die Pensionskassengelder zu beziehen.
Welche Versicherungen sind obligatorisch?
- Je nach geschäftsform, Einzelfirma/Kollektivgesellschaft oder GmbH/AG, sind verschiedene Versicherungen obligatorisch.
- Einzelfirma/Kollektivgesellschaft: AHV, IV, EO, Familienzulage,
- GmbH/AG: AHV, IV, EO, ALV, Familienzulage, Berufsunfall UVG und ab einen Jahreseinkommen von CHF 21'330.- die Pensionskasse 2. Säule